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Hier gibt es Antworten.

Häufig gestellte Fragen zu Finanzierung und Verträgen.

Die praxisHochschule berät Sie gerne telefonisch unter der kostenfreien Studien- und Karrierehotline 0800 723 87 81 oder per E-Mail an [email protected] in allen Bereichen. Wenn Sie vorab Fragen rund um die praxisHochschule haben, dann helfen Ihnen sicherlich in einem ersten Schritt unsere FAQ weiter. Um Ihnen das Auffinden der gesuchten Informationen zu erleichtern, haben wir für Sie einen Katalog mit den Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Egal ob zur Zulassung, den Standorten, der Finanzierung oder dem Studium selbst - hier wird Ihnen weitergeholfen.

Sind die Kosten des Studiums von der Steuer absetzbar?

Generell können Sie Studiengebühren als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzen. Bitte beachten Sie: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind ab 2004 bis zu 4.000,- EUR als Sonderausgaben absetzbar. Hingegen werden Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen nach diesem Abschluss in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt.

 Für die Richtigkeit und Gültigkeit dieser Information können wir leider keine Gewähr geben. Ihr Steuerberater oder Ihr Ansprechpartner beim Finanzamt geben darüber verlässlich Auskunft.
 

Müssen Bachelor-Studierende die vom Betrieb übernommenen Studiengebühren zurückzahlen, wenn diese selbstverschuldet (Kündigung) aus dem Ausbildungsverhältnis ausscheiden?

Die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags obliegt den Studierendem und den praxisPartnern. Die praxisHochschule kann auf Anfrage den Vertragsparteien beratend zur Seite stehen.
 

Wie sind die Arbeitszeiten und die Urlaubstage der Studierenden in dem jeweiligen Ausbildungs-/Praxisbetrieb?

Die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags obliegt den Studierendem und den praxisPartnern. Die praxisHochschule kann auf Anfrage den Vertragsparteien beratend zur Seite stehen.
 

Wie lange ist die Probezeit des Ausbildungsvertrages?

Die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags obliegt den Studierendem und den praxisPartnern. Die praxisHochschule kann auf Anfrage den Vertragsparteien beratend zur Seite stehen.
 

Wie lange ist die Ausbildungsdauer im Studiengang Dentalhygiene und Präventionsmanagement?

Die Ausbildungszeit zur ZFA beträgt normalerweise 3 Jahre. Durch die Integration der Berufsschulinhalte in die Lehrinhalte der praxisHochschule wird der Abschluss zur ZFA nach 4 Semestern, also zwei Jahren, angestrebt.
 

Kann der Bachelor-Studierende seinen Ausbildungsbetrieb während des Studiums wechseln?

Ja. Die Ausgestaltung, auch die Kündigung des Arbeitsvertrags obliegt den Studierenden und den praxisPartnern. Die praxisHochschule kann auf Anfrage den Vertragsparteien beratend zur Seite stehen. Ein neuer praxisPartner sollte in den folgenden drei Monaten gefunden werden.
 

Was ist, wenn der Betrieb und der Studierende den Ausbildungsvertrag eines Bachelor-Studiums aufheben? Hat der Studierende dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Ausgestaltung, auch die Kündigung des Arbeitsvertrags obliegt den Studierendem und den praxisPartnern. Die praxisHochschule kann auf Anfrage den Vertragsparteien beratend zur Seite stehen. Weitere Informationen erteilt Ihnen hierzu die Bundesagentur für Arbeit.
 

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